Tach zusammen,
kennt jemand zufällig eine Legaldefinition des "Dachgeschosses"?
Ist ein Dachgeschoss dadurch gekennzeichnet, dass der obere Abschluss ein Dach ist und darüber quasi nichts als Luft ist?
Oder muss ein Dachgeschoss geneigte "Außenwände" haben?
Hintergrund: Ich diskutiere gerade mit einer UBA, die sagt, dass, wenn die Außenwände des obersten Geschosses vertikal stehen, die Anforderung F90 an die Tragkonstruktion gestellt wird. Würde man die Außenwände z.B. um einige Grad neigen und verschiefern, wäre es als Dachgeschoss, über dem keine Aufenthaltsräume möglich sind, in F0 zulässig.
Man kann das ganze auch noch weiter spinnen: Ist ein erd- und eingeschossiges Gebäude dann immer Dachgeschoss und kann somit immer in F0 errichtet werden?
Mal abgesehen davon, dass die Anforderungen (lt. Kommentar zur BauO NRW) an tragende und aussteifende Bauteile nur gelten, wenn diese etwas (brandschutztechnisch) relevantes mit ebenfalls entsprechenden Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer tragen. Und da an das Dach keine Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden, werden auch an die das Dach tragenden Wände keine Anforderungen gestellt. Das macht in meinen Augen auch Sinn, denn was nützt es mir, wenn ich im Innenangriff bin und bei einem Versagen des Daches die Außenwände evt. stehen bleiben? Mal abgesehen davon, dass ich ja i.d.R. zwischen Wand und Dach keine statische Trennung habe, also wird bei einem Dachversagen auch zumindest ein Teil der Außenwände versagen.
Wie seht ihr das?
Viele Grüße,
Frank Borgert